Entwurf / Platzhalter – juristisch prüfen lassen: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein unverbindlicher Strukturentwurf. Sie müssen an Genehmigungen, tatsächliche Leistungen, Abrechnungspraxis und gesetzliche Vorgaben angepasst und vor Verwendung fachkundig geprüft werden.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen sollen für Verträge über Beförderungs- und damit zusammenhängende Organisationsleistungen zwischen Ambulanz Hamburg Döpke e.K., Holzmühlenstraße 88, 22041 Hamburg, und ihren Auftraggebern gelten.
Abweichende Bedingungen sollen nur gelten, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
2. Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Angeboten werden insbesondere ambulante Krankenfahrten und organisatorische Unterstützung, etwa bei Terminabstimmungen, Beförderungsscheinen oder Genehmigungsanfragen.
Eine medizinische Notfallrettung ist nicht Gegenstand einer gewöhnlichen Fahrtanfrage. In akuten Notfällen ist der öffentliche Notruf zu wählen. PLATZHALTER: Tatsächliche Leistungsgrenzen, Fahrzeugarten und genehmigte Beförderungsformen verbindlich ergänzen.
3. Buchung und Fahrtanfrage
Fahrtanfragen können telefonisch, per E-Mail oder über die auf der Website angebotene Kontaktmöglichkeit erfolgen. Eine Anfrage allein begründet noch keinen Anspruch auf Durchführung. Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Bestätigung oder tatsächliche Annahme der Fahrt zustande.
Termine, Abholort, Ziel, Unterstützungsbedarf und besondere Anforderungen müssen rechtzeitig und vollständig mitgeteilt werden.
4. Durchführung der Beförderung
Die Beförderung wird nach dem vereinbarten Leistungsumfang und unter Berücksichtigung der Verkehrs-, Wetter- und Betriebslage durchgeführt. Angegebene Abhol- und Ankunftszeiten sind sorgfältig geplant, können jedoch durch nicht beherrschbare Umstände beeinflusst werden.
Aus Sicherheitsgründen können Fahrten abgelehnt oder unterbrochen werden, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet ist oder wesentliche Angaben zum Gesundheits- oder Unterstützungsbedarf fehlen.
5. Mitwirkungspflichten
Auftraggeber und Fahrgäste müssen alle für die sichere Durchführung erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitteilen. Dazu gehören insbesondere Mobilitätseinschränkungen, benötigte Hilfsmittel, Begleitpersonen, Zugänglichkeit von Abhol- und Zielort sowie relevante Terminänderungen.
Erforderliche Unterlagen wie Beförderungsscheine oder Kostenübernahmen sind rechtzeitig bereitzustellen, soweit deren Beschaffung nicht ausdrücklich als Leistung übernommen wurde.
6. Preise, Kostenübernahme und Zahlung
Preise und Abrechnungsmodalitäten richten sich nach der individuellen Vereinbarung, anwendbaren Tarifen oder Vereinbarungen mit Kostenträgern. Eine Kostenübernahme durch eine Krankenkasse oder andere Stelle kann nicht ohne deren verbindliche Genehmigung zugesagt werden.
PLATZHALTER: Zahlungsfristen, akzeptierte Zahlungsarten, Umsatzsteuerbehandlung, Wartezeiten und mögliche Zusatzkosten anhand der tatsächlichen Abrechnungspraxis ergänzen.
7. Stornierung, Verspätung und Nichtantritt
Absagen und Änderungen sollen so früh wie möglich telefonisch mitgeteilt werden. Bei kurzfristiger Stornierung, nicht angetroffener Person oder nicht mitgeteilter Verzögerung können angemessene Ausfall- oder Wartekosten entstehen, soweit dies wirksam vereinbart und gesetzlich zulässig ist.
PLATZHALTER: Konkrete Fristen und Kostenregelungen erst nach rechtlicher Prüfung und Abstimmung mit der betrieblichen Praxis einsetzen.
8. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Eine Beschränkung der Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden ist nicht vorgesehen.
PLATZHALTER: Eine weitergehende Haftungsregelung muss individuell auf Beförderungsart, Versicherungen und zwingendes Recht abgestimmt werden.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Anbahnung und Durchführung der vereinbarten Leistungen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Regelungen zu Gerichtsstand und Erfüllungsort dürfen nur im gesetzlich zulässigen Umfang vereinbart werden.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt. Entwurfsstand: Juni 2026.
